Rechtliche Voraussetzungen: Unternehmensgründung

In 10 Schritten zur rechtssicheren Unternehmensgründung

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Neben persönlichen und fachlichen Voraussetzungen müssen Gründer auch viele rechtliche Anforderungen bei der Unternehmensgründung beachten.
  • Die Unternehmensform muss gewählt werden. Datenschutz, Urheberrechte und Markenrechte sollten Sie im Auge behalten.
  • Das A und O, wenn Sie ein Unternehmen gründen: Eine Website. Mit eRecht24 Premium können Sie diese rechtlich im Handumdrehen absichern.

Worum geht's?

Sie wollen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und ein Unternehmen gründen? Bevor Sie eine Firma ins Leben rufen, gibt es allerdings einiges zu regeln: Vom Eigenkapital über die richtige Unternehmensform und den wasserdichten Businessplan bis hin zur rechtssicheren Website und wichtigen vertraglichen Regelungen muss viel organisiert werden. Dabei lauern natürlich auch zahlreiche rechtliche Fallstricke. Rechtliche Voraussetzungen bei der Unternehmensgründung und wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie ein Unternehmen gründen, lesen Sie in unseren 10 Schritten.

 

1. Schritt 1: Persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Unternehmensgründung checken

Bereits vor dem ersten Schritt zur Unternehmensgründung liegt viel Planung und Organisation hinter Ihnen. So haben Sie sich sicherlich gut überlegt, womit Sie in Zukunft Geld verdienen wollen. Besonders die ersten Jahre als Gründer sind nicht einfach, da die Tätigkeit viel Zeit in Anspruch nimmt. Zudem ist eine Unternehmensgründung immer ein finanzielles Risiko. Rückhalt im Familien- und Freundeskreis sollte daher ein hoher Stellenwert beigemessen werden.

Sie sollten als Gründer vor allem belastbar, ehrgeizig und verantwortungsbewusst sein. Von Vorteil ist es außerdem, wenn Sie bereits Branchenkenntnisse aufweisen oder sich diese im Vorfeld der Unternehmensgründung aneignen. So entwickeln Sie die nötige Fachkompetenz. Ein ausgeprägter Geschäftssinn sowie Talent im Vertrieb und Führungsstärke runden Ihre persönlichen Voraussetzungen für die Gründung Ihres Unternehmens ab.

Erfahrung im kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereich ist hilfreich. Wenn Sie diese nicht oder nur grob haben, können Sie Weiterbildungen besuchen und Ihre Fachkenntnisse erweitern. Kommen Sie ins Gespräch mit anderen Gründern und sprechen Sie über mögliche Probleme und Risiken, damit Sie diese im Auge behalten können.

INTERESSANT

Sind Sie alleiniger Gründer, müssen Sie die fachlichen Voraussetzungen alle allein erfüllen. Mit einem Partner können Sie die einzelnen Kompetenzen und Qualifikationen gemeinsam erfüllen. So können Sie Ihre Stärken gemeinsam nutzen und gegenseitig davon profitieren.

Ist Ihnen der Schritt vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit zu risikoreich? Sie müssen nicht direkt eine hauptberufliche Geschäftstätigkeit aufnehmen, sondern können Ihre Firma auch nebenberuflich betreiben. So sind Sie beispielsweise weiterhin in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung über Ihren Arbeitgeber versichert und erhalten auch weiterhin Ihr regelmäßiges Einkommen.

2. Schritt 2: Kosten und Finanzierung bei der Unternehmensgründung

Ein weiterer wichtiger Schritt vor der eigentlichen Existenzgründung ist die Klärung der Finanzen. Wollen Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, sind die Voraussetzungen der Höhe des Startkapitals an die jeweilige Rechtsform gekoppelt. Beispielsweise benötigen Freiberufler oder Gründer einer GbR kein Startkapital. Bei einer Unternehmensgesellschaft genügt ein Startkapital von einem Euro.

Wollen Sie allerdings eine GmbH gründen, müssen Sie ein Eigenkapital von 25.000 Euro aufbringen. Für eine Aktiengesellschaft werden sogar 50.000 Euro Startkapital fällig. Entscheiden Sie sich für eine Rechtsform ohne Startkapital, sollten Sie dennoch Ausgaben für nötige Anschaffungen und Dienstleistungen beachten. Dazu zählen beispielsweise Miete, Kosten für Gewerbeanmeldung und andere Anmeldungen, Löhne für Mitarbeiter, Ausstattung der Büroräume und Lagerhallen, Firmenwagen usw.

Zum Artikel

LESEEMPFEHLUNG

Sind Sie sich noch nicht sicher, welche Unternehmensform zu Ihrem Unternehmen passt? In unserem Artikel “Gründer & Start-Ups aufgepasst: Welche Rechtsform eignet sich für Ihre Existenzgründung?” erfahren Sie mehr über die einzelnen Rechtsformen und Ihre Vor- und Nachteile.

Zum Artikel

Viele Gründer nutzen für ihre Unternehmensgründung nicht nur Eigenkapital. Neben Fremdkapital von Investoren können Sie auch Förderungen zur Finanzierung Ihres Business in Anspruch nehmen. Folgende Fördermöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen
  • Förderkredite zu günstigen Konditionen
  • Bürgschaften, die Ihnen die Sicherheit für einen Kredit schaffen
  • Beteiligungs- und Risikokapital

Die IHK München hat in diesem Zusammenhang eine Übersicht über alle möglichen Förderungen erstellt. Hier können Sie sich speziell zu Ihrer Unternehmensgründung über mögliche Zuschüsse oder Förderkredite informieren.

Meistens reicht das Eigenkapital zur Unternehmensgründung nicht aus und Sie müssen einen Kredit aufnehmen. Kalkulieren Sie im Vorfeld bereits, welche finanziellen Mittel Sie benötigen und wie Sie sich eine Rückzahlung des Kredits vorstellen. Dies hilft Ihnen bei Förderbanken wie der KfW oder Kooperationspartnern gute Konditionen zu erhalten. Holen Sie verschiedene Kreditangebote ein und vergleichen Sie diese miteinander. Machen Sie nicht den Fehler und nehmen Sie direkt das erstbeste Angebot.

3. Schritt 3: Die Wahl der richtigen Unternehmensform

Bevor es ans Schreiben des Businessplans geht, müssen Sie eine Rechtsform für Ihr Unternehmen wählen. Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige rechtliche Voraussetzung vor der Unternehmensgründung und muss auch im Businessplan aufgeführt werden. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst nicht nur die Haftung, sondern auch Steuer- und Buchhaltungspflichten.

Die bekanntesten Unternehmensformen sind:

Mehr über die jeweiligen Unternehmensformen lesen Sie in unseren Artikeln, wenn Sie auf die entsprechende Rechtsform, die Sie interessiert, klicken.

Sie entscheiden selbst, ob Sie als Gesellschafter oder Einzelunternehmer Ihr Unternehmen führen wollen. Die Rechtsform schafft den rechtlichen Rahmen für Ihr unternehmerisches Handeln. Je nachdem welche Anforderungen Sie an die Gründung eines Unternehmens haben, ergeben sich bei den einzelnen Rechtsformen Vor- und Nachteile, die Sie in jedem Fall berücksichtigen sollten.

AUFGEPASST

Wollen Sie sich als Kleinunternehmer selbstständig machen, handelt es sich dabei nicht um eine Unternehmensform. Kleinunternehmer sind von der Kleinunternehmerregelung betroffen. Dabei handelt es sich um eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht für Unternehmer mit niedrigen Umsätzen.

4. Schritt 4: Ein wasserdichter Businessplan

Einen großen Teil des Businessplans nimmt der Finanzplan ein. Dabei sollten Sie aufzeigen, inwiefern die Gründung des Unternehmens sich wirtschaftlich lohnen kann. Unternehmer sollten ebenfalls aufzeigen, wie hoch der Kapitalbedarf zur Finanzierung ausfällt. Für Banken ergibt sich so ein zuverlässiger Anhaltspunkt darüber, wofür der Kredit ausgegeben wird und wie sich dieser wieder zurückführen lässt.

Die wichtigste Voraussetzung eines erfolgreichen Businessplans ist allerdings die Geschäftsidee. Machen Sie deutlich, womit Ihr Betrieb oder Ihre Firma Geld verdienen möchte und wie Sie dies umsetzen wollen. Zeigen Sie Wettbewerber auf und legen Sie diesen eine Marktanalyse zugrunde.

Folgende Punkte sollten in Ihrem Businessplan nicht fehlen
Checkliste
  • Gründer bzw. Gründerteam: Qualifikationen der einzelnen Gründer, Lebenslauf
  • Geschäftsidee
  • Unternehmensziele und Strategien
  • Marketing und Vertrieb
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse
  • Standortanalyse
  • Rechtsform
  • Organisation und Aufgabenverteilung

 

Haben Sie einen ausführlichen Businessplan erstellt, ist dieser nicht nur für Banken, Investoren und Geschäftspartner das Herzstück Ihres Unternehmens, sondern hilft Ihnen auch selbst am Ball zu bleiben und Ihre Vorhaben umzusetzen.

5. Schritt 5: Anmeldung bei den zuständigen Ämtern, Genossenschaften und beim Handelsregister

Nachdem die Finanzen geklärt und der Businessplan erstellt ist, erfolgt die Anmeldung bei den zuständigen Ämtern. Zunächst zeigen Sie die Unternehmensgründung beim Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde an. Anschließend sollten Gründer beim Finanzamt einen Fragebogen zur Gründung Ihres Unternehmens ausfüllen. So wird Ihr Unternehmen steuerlich eingeordnet und erhält eine Steuernummer.

Wollen Sie sich als Freiberufler selbstständig machen, müssen Sie ebenfalls das Finanzamt aufsuchen und eine Steuernummer für Ihre Tätigkeit beantragen. Oftmals ist das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nicht ganz so einfach. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater aufzusuchen, der Sie dabei unterstützen kann. Die gemachten Angaben lassen sich nämlich nicht so leicht wieder ändern.

Wenn Sie Ihr Business beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet haben, entfällt die zusätzliche Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Änderungen müssen allerdings dennoch bei der Genossenschaft angezeigt werden, auch wenn Sie dies zuvor beim Gewerbeamt getan haben.

In der Regel sind die Genossenschaften nach Branchen gegliedert, sodass Sie in Erfahrung bringen müssen, welche BG für Ihr Unternehmen zuständig ist. Haben Sie alle nötigen Nachweise eingereicht und Angaben gemacht, prüft die Berufsgenossenschaft, ob Sie Beiträge leisten müssen und wie hoch diese sind. Freiberufler und Unternehmer sind in der Regel nicht automatisch versichert. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft, beispielsweise gegen Berufskrankheiten oder die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, ist möglich.

Als nächstes folgt der Eintrag ins Handelsregister. Dafür müssen Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer anmelden. Eine Mitgliedschaft ist für fast alle Gründer verpflichtend. Meistens wird die IHK durch das Gewerbeamt über die Unternehmensgründung informiert, sodass Sie nichts weiter tun müssen und postalisch informiert werden.

ACHTUNG

Freiberufler, Gesellschafter einer GbR und Kleingewerbetreibende müssen kein Mitglied in der IHK werden. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig.

6. Schritt 6: Unternehmensstandort: Online, stationär oder beides?

Die Standortauswahl ist das A und O Ihres Business - vor allem, wenn Sie im stationären Handel erfolgreich sein wollen. Innenstadt-Lage oder lieber in einem Einkaufszentrum? Dörflich oder städtisch? Mit Parkplätzen für Kunden oder mit guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel? Brainstormen Sie, was Ihnen wichtig ist und gehen Sie auf Locationsuche.

Denken Sie daran: Auch wenn Sie Ihr Business ausschließlich online starten wollen, muss oftmals dennoch ein Standort für Büroräume oder die Lagerung von Waren her. Der Standort spielt im Übrigen auch bei der Anmeldung bei den Behörden und Ämtern eine Rolle, da die Zuständigkeit sich dementsprechend ändern kann. Außerdem wirkt sich die Standortwahl auf die Gewerbesteuer aus.

7. Schritt 7: Aufbau einer rechtssicheren Website

Sobald alle organisatorischen Voraussetzungen für die Unternehmensgründung erfüllt sind, steht der Launch einer eigenen Website bei den meisten Unternehmern und Selbstständigen ganz oben auf der To-Do-Liste. Ein gelungener Websiteauftritt ist das A und O, um die Präsenz und die Bekanntheit Ihres Unternehmens zu stärken. Dabei gibt es rechtlich allerdings allerlei zu beachten. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Ihre Website rechtssicher zu machen, erfahren Sie im Folgenden.

1. Die richtige Domain

Schon bei der Wahl der Domain heißt es: Augen auf! Bei der Domain-Registrierung müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben beachtet werden, insbesondere Auseinandersetzungen im Bereich Markenrecht können schnell sehr teuer werden. In unseren Artikeln haben wir Ihnen alles Wichtige zur Wahl der richtigen Domain zusammengestellt:

2. Das korrekte Impressum

Ein fehlerhaftes Impressum ist einer der Abmahnklassiker schlechthin. Anders als bei privaten Webseiten gibt es für Webseiten von Unternehmen zahlreiche gesetzliche Vorgaben, was die inhaltlichen Angaben und die Platzierung des Impressums angeht. Was konkret in ein Impressum gehört, hängt insbesondere von der Unternehmensform und Ihrem Geschäftsmodell ab. Spezielle Informationen dazu erhalten Sie in unseren Beiträgen:

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3. Die Datenschutzerklärung

Wenn Sie personenbezogene Daten der Kunden erheben, etwa über Kontakt- oder Bestellformulare, müssen Sie den Nutzern im Rahmen einer Datenschutzerklärung darstellen, welche Daten erhoben werden, zu welchen Zwecken diese erhoben werden und ob und an wen diese Daten ggf. übertragen werden. Alles, was Sie wissen müssen, lesen Sie hier:

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4. Google Analytics & Co: Vorsicht bei Tracking Tools

Auch Daten, die über Tracking Tools wie Google Analytics, etracker & Co erhoben werden, zählen zu den personenbezogenen Daten. Wollen Sie nach der Gründung Ihres Unternehmens und dem Launch Ihrer Website Tracking Tools verwenden, sollten Sie dies nicht nur in Ihrer Datenschutzerklärung aufnehmen. Auch die Verwendung eines Cookie Consent Tools zur Einwilligung der Nutzer ist Pflicht. Mehr darüber erfahren Sie in diesen Beiträgen:

5. Urheberrecht: Inhalte & Bilder auf der Website

Achten Sie bei den Inhalten der Website darauf, dass Sie Texte, Bilder, Videos und Musik entweder selbst erstellt haben oder entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen haben. Andernfalls drohen Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten. Das kann Ihnen bei der Unternehmensgründung teuer zustehen kommen.

Bilder und Texte aus dem Internet zu kopieren und für die eigene Webseite zu verwenden ist verboten. Bei entsprechenden Lizenzen müssen Sie die Nutzungsbedingungen beachten: Darf der Inhalt kommerziell verwendet werden? Dürfen Sie die Bilder nur auf der eigenen Website oder auch auf Social-Media-Plattformen verwenden? Was gibt es alles zu beachten? Wir klären Sie in unseren Artikeln auf:

Wollen Sie mehr über das Urheberrecht erfahren? Auf unserer Übersichtsseite erfahren Sie mehr über die Urhebernennung, Ghostwriting, wie Sie Ihr geistiges Eigentum schützen und noch vieles mehr.

8. Schritt 8: Branding und markenrechtlicher Schutz

Haben Sie einen guten Namen für Ihr Unternehmen oder Ihr Produkt gefunden? Dann sollten Sie sich diesen Namen schützen lassen. Mit einer Marke können Sie Bekanntheit schaffen und setzen sich damit von Ihren Mitbewerbern ab. Eine Marke steht für Kunden meistens für Qualität. Und für Qualität zahlen Ihre Kunden auch gern höhere Preise.

Einer Markenanmeldung sollte eine Markenrecherche vorausgehen. Dies ist wichtig, damit Sie durch die Anmeldung Ihrer Marke keine älteren Rechte verletzen. Vor allem die Markenrecherche ist sehr umfangreich und komplex. Daher empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt mit der Markenrecherche und Markenanmeldung zu beauftragen.

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Eine Marke macht noch längst keine Bekanntheit aus. Nach der Markenanmeldung ist vor allem ein gutes Marketing nötig, um die Marke bekannter zu machen. Stärken Sie den Wiedererkennungswert durch ein markantes Logo oder einen einprägsamen Markennamen.

AUFGEPASST

Egal ob Urheberrechte oder Markenrechte - Denken Sie daran, die Schutzrechte auf das Unternehmen zu übertragen. Denn Schutzrechte liegen immer zuerst bei einem Menschen und nicht bei einer Firma. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Ihr Business gemeinsam mit einem Partner gründen. Denn geht der Partner, der die Schutzrechte innehat, nach einem Streit, können sich rechtliche Probleme ergeben.

9. Schritt 9: Wichtige vertragliche Regelungen

Die eigene Website ist für Gründer - und eigentlich für alle Unternehmer - ein Muss. Bei der Darstellung des Unternehmens und dem Abschluss von Verträgen im Netz gibt es jedoch zahlreiche rechtliche Fallstricke, die zu beachten sind. Arbeiten Sie beispielsweise mit anderen Unternehmen und Dienstleistern zusammen, sollten Sie unbedingt einen AV-Vertrag und ggf. auch eine Geheimhaltungsvereinbarung mit dritten Unternehmen abschließen.

Streben Sie die Gründung eines Online-Shops an, sollten Sie sich über die Punkte Vertragsschluss, AGB und Fernabsatzrecht Gedanken machen. Über die eigene Website können Sie problemlos Verträge abschließen. Allerdings sollten Sie dabei bestimmte Vorgaben beachten, damit die Verträge auch rechtssicher sind.

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Beim Abschluss einer Vielzahl von Verträgen bieten sich für Online-Shop-Betreiber vor allem AGB an. Die Möglichkeiten, wegen unzulässiger AGB-Klauseln oder selbst erstellter und kopierter AGB abgemahnt zu werden, sind nahezu grenzenlos. Wichtig ist zudem: Sie müssen Ihre AGB auch wirksam und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einbinden. Es genügt nicht, AGB einfach irgendwo auf der Website einzustellen oder zu verlinken. Das Wichtigste haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

Mehr zum Thema AGB haben wir auf unserer Übersichtsseite für Sie zusammengefasst. Dort finden Sie spezielle Artikel zu AGB für bestimmte Verkaufsplattformen (eBay, Amazon Marketplace, Kleinanzeigen & Co.) sowie AGB für verschiedene Zielgruppen.

2. Widerrufsrecht und Fernabsatzrecht

Neben den AGB sollten Sie auch das Widerrufsrecht und das Fernabsatzrecht nicht aus den Augen verlieren. Wenn Sie als Dienstleister oder Shopbetreiber Verträge mit Nutzern über das Internet abschließen, sind die zahllosen Vorgaben des Fernabsatzrechts zu beachten.

Die häufigsten Abmahnfallen sind hier eine fehlende oder veraltete Widerrufsbelehrung sowie insbesondere bei Online-Shops die unzureichende Umsetzung der vor- und nachvertraglichen Informationspflichten des Fernabsatzrechts. Mehr dazu lesen Sie hier:

10. Schritt 10: Rechtssicheres Marketing - Newsletter, Kampagnen & Co.

Der letzte Schritt zu einer erfolgreichen und rechtssicheren Unternehmensgründung ist das Marketing. Vor allem im Online-Marketing gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, Werbung für das eigene Unternehmen zu machen und so nicht nur den Umsatz, sondern auch die Bekanntheit zu steigern. Hierbei sind allerdings immer besondere rechtliche Bestimmungen zu beachten. Dazu gehören:

AUFGEPASST!

Achten Sie außerdem darauf, dass die Werbung nicht irreführend für den Nutzer ist und Sie keine Schleichwerbung machen. Auch vergleichende Werbung kann unter Umständen abgemahnt werden.

1. Social-Media-Marketing

Besonders beliebt ist das Social-Media-Marketing. Über die sozialen Medien können entweder im Influencer Marketing Content Creator Werbung für die Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens machen. Außerdem können Sie über eigene Social-Media-Kanäle Werbung für Ihre Seite und Ihr Unternehmen machen. Was es dabei rechtlich zu beachten gibt, lesen Sie in unseren Artikeln:

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2. E-Mail-Marketing

Werbung per Newsletter und E-Mail ist neben dem Social-Media-Marketing eine sehr beliebte Marketingstrategie. Vor allem Bestands- und Neukunden können durch Newsletter-Marketing direkt angesprochen werden. Damit Sie allerdings rechtssicher Newsletter versenden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Double-Opt-In bei der Anmeldung
  • Vorsicht beim Kauf von E-Mail-Adressen
  • Achten Sie auch bei Newslettern auf urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Bilder, Texte oder Grafiken
  • Wettbewerbsrecht beachten

Weiterführende Informationen zum Newsletter-Marketing finden Sie in unseren Beiträgen:

3. Weitere Marketing-Strategien

Neben den oben genannten Marketingmaßnahmen gibt es zahlreiche weitere Strategien im Internetmarketing. Je nach Unternehmen und Branche können sich unterschiedliche Maßnahmen und Strategien für Ihr Unternehmen anbieten. Die einzelnen Strategien können auch miteinander kombiniert werden. Mehr dazu in den folgenden Beiträgen:

11. Fazit zu den rechtlichen Voraussetzungen bei der Gründung von Unternehmen

Gründer, die kurz vor der Unternehmensgründung stehen, müssen vor allem rechtlich allerhand beachten. Die Wahl der Unternehmensform spielt dabei eine entscheidende Rolle, da sie Einfluss auf die Haftung, Steuern und Buchhaltung hat. Ein solider Businessplan liefert nicht nur einen Rahmen für Sie, sondern auch für die Finanzierung und mögliche Kredite bei Banken.

Nach der Wahl eines geeigneten Unternehmensnamens muss Markenschutz beantragt werden. Mit einem zielgerichteten Online-Marketing können Sie nicht nur die Bekanntheit Ihrer Marke steigern, sondern bestenfalls auch Ihren Umsatz.

Wollen Sie eine eigene Website für Ihr Business erstellen, dürfen Sie Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und ggf. AGB nicht vergessen. Hier spielen außerdem Urheberrechte für Bilder, Texte und Videos eine entscheidende Rolle. Nutzen Sie hier fremde Inhalte ohne Erlaubnis des Urhebers oder beachten die Nutzungsbedingungen nicht, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über drei Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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