Markenrecherche: mit Anwalt oder ohne?

Warum gründliche Markenrecherchen vor der Anmeldung Ihrer Marke essenziell sind

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Markenanmeldung ohne Recherche: Mit einer Markenrecherche vergewissern Sie sich, dass Ihre Wunschmarke frei verfügbar ist und keine Rechte einer älteren Marke verletzt.
  • Wer nicht gründlich recherchiert, riskiert hohe Kosten und den Verlust seiner Marke.
  • Auf Nummer sicher gehen Sie mit einer professionellen Markenrecherche vom Anwalt.

Worum geht's?

Wer seinen Firmennamen, die Produktbezeichnung oder das designte Logo als Marke schützen möchte, sollte seine Markenanmeldung nicht ohne vorherige Markenrecherche in die Wege leiten – denn nur dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Wunschmarke einzigartig ist und nicht bereits jemand anderes die Rechte an ihr angemeldet hat. Was bei Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen zu beachten ist, welche Datenbanken Sie nutzen können und wann es ratsam ist, die Markenrecherche einem Anwalt zu überlassen, klären wir jetzt.

 

1. Was ist eine Markenrecherche?

Möchten Sie eine Marke anmelden – beispielsweise, um sich die alleinigen Rechte an Ihrem Firmennamen zu sichern – kommen Sie um eine Markenrecherche nicht herum. Durch diese stellen Sie sicher, dass sich Ihre Wunschmarke

  • als Marke schützen lässt.
  • nicht gegen Schutzhindernisse verstößt.
  • nicht bereits von jemand anderem als Marke eingetragen wurde.

Eine Markenrecherche dient also dazu, sicherzustellen, dass Ihr Wunschkennzeichen – ob Wort, Slogan, Logo oder eine Kombination aus allem – als Marke schutzfähig ist. Dafür darf das Kennzeichen nicht gegen die sogenannten relativen und absoluten Schutzhindernisse verstoßen. Gemeint sind damit etwa eine fehlende Unterscheidungskraft und die Verwechslungsgefahr mit anderen Marken.

Mit der Markenrecherche stellen Sie sicher, dass Ihre Wunschmarke wirklich einzigartig ist und sich von anderen eingetragenen Marken unterscheidet. Dazu müssen Sie im Rahmen der Markenrecherche eine Kollisionsprüfung durchführen. Nur wenn diese zu positiven Ergebnissen führt, ist eine Markenanmeldung auch sinnvoll.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

2. Warum ist die Markenrecherche so wichtig?

Eine umfassende Markenrecherche ist aus mehreren Gründen wichtig. Klar ist: Ohne sie ist eine erfolgreiche Eintragung der Marke ins Markenregister in der Regel nicht möglich. Warum sie für den Erfolg der Eintragung eine so große Rolle spielt, erfahren Sie jetzt.

Entwicklung einer einzigartigen Marke mit Wiedererkennungswert

Damit eine Marke nachhaltig erfolgreich ist, muss sie originell, einprägsam und passgenau sein. Ihre Kunden sollten die Marke ohne Umwege mit einer bestimmten Information – etwa Ihrem Produkt, Ihrer Dienstleistung oder Ihrer Firma – verknüpfen können und sie im Kopf behalten.

Eine Recherche nach bestehenden Marken ist also allein aus Marketinggründen wichtig, um frühzeitig auszuschließen, dass es die Marke so oder so ähnlich bereits gibt. Falls dem so ist, sollten Sie Anpassungen vornehmen oder sich gänzlich neu in den Kreativprozess und die Suche nach einem anderen Markennamen oder Logo begeben.

Frühzeitige Identifizierung möglicher Kollisionsrisiken

Die Markenrecherche ist auch aus rechtlicher Sicht wichtig: Melden Sie eine Marke an, die mit einer anderen kollidiert, weil sie ihr zu ähnlich ist, kann das juristische Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall mahnt Sie der Inhaber der eigentlichen Marke ab, verlangt von Ihnen hohe Abmahnkosten und/oder beantragt die Löschung Ihrer Marke.

Falls Sie denken, “das DPMA prüft doch meine Anmeldung und ich zahle schließlich Anmeldegebühren – da wird doch sicher kontrolliert, ob meine Marke mit anderen kollidiert”, werden Sie jetzt enttäuscht sein:

AUFGEPASST

Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft bei Markenanmeldungen zwar, ob eine Marke gegen absolute Schutzhindernisse wie Hoheitszeichen oder die Verwendung freizuhaltender Bezeichnungen verstößt, nicht aber, ob sie mit einer anderen, bereits geschützten Marke kollidiert. Dafür sind Sie als Anmelder selbst verantwortlich – und zwar mittels einer Recherche nach bestehenden Marken.

Schutz vor hohen Kosten

Eine gründliche Markenrecherche erspart Ihnen eine Menge Geld. Melden Sie eine Marke an, die gegen absolute Schutzhindernisse verstößt, wird das DPMA die Anmeldung ablehnen. Zwar haben Sie im Zuge einer Markenanmeldung zwar die Möglichkeit, Korrekturen am Antrag vorzunehmen – doch ist die Marke überhaupt nicht schutzfähig, bekommen Sie bereits gezahlte Anmeldegebühren nicht zurückerstattet.

Melden Sie hingegen eine Marke an, die schon für gleiche oder ähnliche Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen ist oder einer anderen zum Verwechseln ähnelt, wird dies vom Patent- und Markenamt zwar nicht kontrolliert – wohl aber von anderen Markeninhabern. Diese können gegen die Anmeldung Widerspruch einlegen, eine Abmahnung aussprechen und sogar vor Gericht Löschungsklage erheben und Schadensersatz verlangen.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen dauern bei Markenrechtsstreitigkeiten nicht selten mehrere Jahre. Enden sie im Ergebnis, dass Sie Ihre Wunschmarke nicht gewerblich im öffentlichen Verkehr verwenden dürfen, sind auch getätigte Investitionen wie Briefköpfe, Website, die Einrichtung Ihres Geschäfts und Werbemaßnahmen verschwendet.

3. Wann besteht überhaupt eine "Kollisionsgefahr"?

Durch die Markenrecherche stellen Sie sicher, dass sich Ihre Wunschmarke ausreichend von anderen unterscheidet. Das heißt aber nicht, dass es jede Marke auf der Welt nur einmal gibt. Es können sehr wohl Marken mit ähnlichen Namen nebeneinander existieren – wenn sie für unterschiedliche Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen sind.

Grundsätzlich besteht Markenschutz laut Markenrecht immer für bestimmte Klassen, die der Markenanmelder im Zuge der Eintragung angeben muss.

Durch zunehmende Bekanntheit einer Marke kann sich der Schutzbereich der eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen jedoch auch auf entfernt ähnliche Waren und Dienstleistungen ausdehnen. Bei bekannten Marken wie Tempo, McDonalds oder Porsche kommt es auf die eingetragenen Klassen nicht mehr an: Allein das Ausnutzen oder Beeinträchtigen der Wertschätzung würde die Markenrechte verletzen.

Bei weniger allgemein bekannten Marken liegt eine Kollision immer dann vor, wenn eine Verwechslungsgefahr der unter beiden Marken angebotenen Produkte besteht. Dabei ist ein erster “Anlockeffekt” oder das gedankliche “In-Verbindung-Bringen” des einen Produktes mit dem anderen bereits ausreichend.

Je ähnlicher sich die beiden Kennzeichen sind und je mehr sich die beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen ähneln, desto eher ist von einer Verwechslungsgefahr auszugehen. Eine eigentlich geringe Zeichenähnlichkeit kann aber auch durch eine hohe Klassenähnlichkeit zur Verwechslungsgefahr führen – und umgekehrt.

Beispiele für Kollisionsgefahr von Marken
Keine Verwechslungsgefahr
  • ELOXANTIN und EXANTIN: Pharmaprodukte
  • METRO und METROBUS: Personentransport
  • Welly und Kelly’s: Getreidesnacks
  • PITU und LITU: Alkoholische Getränke
Verwechslungsgefahr
  • NOMAFOAM und ARMAFOAM: Identische Waren
  • FERRERO und FERRÓ: Süßwaren und Salzgebäck
  • SEAT und Magic Seat: Fahrzeuge und Fahrzeugsitze
  • Evian und Revian: Mineralwasser und Weißwein

 

Gut zu wissen: Nicht immer muss eine zu starke Ähnlichkeit zu einer bestehenden Marke das Aus Ihrer eigenen Wunschmarke bedeuten. Eine Abgrenzungsvereinbarung kann Abhilfe schaffen. In dieser vereinbaren Sie mit dem Inhaber der älteren Markenrechte eine friedliche Koexistenz beider Marken. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie eine solche Vereinbarung von einem Anwalt aufsetzen lassen.

4. Wie wird eine Markenrecherche durchgeführt?

Unabhängig davon, ob Sie eine DE-Marke oder eine EU-Marke anmelden möchten, setzt sich eine Markensuche immer aus zwei Arten der Recherche zusammen: Einer Identitäts- und einer Ähnlichkeitsrecherche.

Wie Sie Ihre Marke auf mögliche Kollisionen prüfen, steckt dabei schon im Namen: Bei der Identitätsrecherche suchen Sie nach gleichlautenden bzw. identisch aussehenden Markennamen, Logos und Wort-Bild-Marken. Bei der Ähnlichkeitsrecherche kommt es darauf an, auch die Marken zu identifizieren, die Ihrer Wunschmarke (zu) ähnlich sind – sowohl in der visuellen, klanglichen oder begrifflichen Ausgestaltung als auch in den angemeldeten Waren- und Dienstleistungen.

Beziehen Sie bei Ihrer Markenrecherche also nicht nur die Schreibweise mit ein, sondern suchen Sie auch nach nahen Formulierungen und Abwandlungen. Finden Sie Marken, die Ihrer eigenen nicht nur in der Gestaltung, sondern auch in den eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen ähneln, ist Vorsicht geboten.

Wo kann ich prüfen, ob eine Marke eingetragen ist?

Für die Markenrecherche stehen Ihnen unterschiedliche Quellen zur Verfügung:

WICHTIG

Eine Marke kann nicht nur im deutschen Markenregister geschützt sein, sondern auch Schutz als EU-Marke oder internationale Marke erlangen. Möchten Sie selbst eine Unionsmarke bzw. IR-Marke anmelden, müssen Sie daher durch eine europäische bzw. internationale Markenrecherche sicherstellen, dass diese nicht mit anderen Marken kollidiert. Dafür können Sie die Datenbanken des Markenamtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nutzen.

Wo kann ich eine Markenrecherche durchführen?

Die Markenrecherche können Sie online an Ihrem Computer durchführen. Haben Sie Fragen zur Suche, können Sie sich an die Servicehotline Rechercheunterstützung des Deutschen Patent- und Markenamtes wenden. Möchten Sie lieber persönlich vor Ort nach Marken recherchieren, helfen Ihnen die Mitarbeitenden des DPMA in den Recherchesälen in München und Berlin weiter.

Was mache ich mit den Ergebnissen?

Im Rahmen der Markenrecherche können Sie zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen: Sie finden eine identische Marke, eine ähnliche Marke oder keines von beiden. Klar ist – während das letzte Ergebnis die besten Chancen auf eine erfolgreiche Markenanmeldung hat, sollten Sie von dieser absehen, wenn Sie eine Marke finden, die sich mit Ihrer und den von Ihnen präferierten Klassen deckt.

Komplizierter wird es bei ähnlichen Marken, denn hier ist es für Laien oftmals kaum einschätzbar, ob nun eine Verwechslungsgefahr im juristischen Sinne laut Markenrecht besteht. Es reicht nämlich nicht aus, wenn Sie einfach Freunde und Bekannte fragen, ob diese Ihre Marke und die Drittmarke zum Verwechseln ähnlich finden oder nicht.

Vielmehr bemisst sich die Verwechslungsgefahr anhand verschiedener Kriterien, die zusammen eine (juristisch komplizierte) Gesamtbewertung ergeben.

5. Kann ich die Markenrecherche selbst durchführen oder ist ein Anwalt sinnvoller?

Das kommt darauf an. Möchten Sie sich einen ersten Überblick darüber verschaffen, ob es die von Ihnen gewünschte Marke bereits gibt, können Sie eine solche Identitätsrecherche selbstständig durchführen. Nutzen Sie dafür aber nicht nur Google und Co., sondern auch die Datenbanken der Markenämter. Am besten recherchieren Sie nicht nur beim DPMA, sondern auch beim EUIPO und der WIPO nach europäischen und internationalen Marken.

Für eine gründliche Ähnlichkeitsrecherche und vor allem für die anschließende Interpretation der Ergebnisse ist die Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert. Denn hier geht es eben nicht darum, gleiche Kennzeichen aufzudecken, sondern umfassend nach all denjenigen Marken zu recherchieren, die aus markenrechtlicher Sicht eine zu große Ähnlichkeit mit Ihrer eigenen Marke aufweisen.

Für eine professionelle Markenrecherche gibt es unterschiedliche Herangehensweisen, die sich auch in den Kosten niederschlagen. So ist eine rein computergestützte Ähnlichkeitsrecherche preiswerter als eine manuelle Recherche nach Marken. Am zuverlässigsten ist die Kombination zwischen computergestütztem Vorgehen und einer anschließenden manuellen Bearbeitung der Rechercheergebnisse.

Bei der Markenrecherche prüft der Anwalt Ihre Wunschmarke sowohl auf absolute Schutzhindernisse als auch auf Kollisionsrisiken mit älteren Rechten. Diese können sich nicht nur aus dem Markenrecht ergeben, sondern auch aus Urheberrechten und dem Titelschutz bei Büchern, Filmen, Software etc. Die geschäftliche Bezeichnung eines Unternehmens genießt, bezogen auf seine Branche und sein regionales Tätigkeitsgebiet, ebenfalls einen mit dem Markenschutz vergleichbaren Schutz.

Sie sehen: Bei einer Markenrecherche ist eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte und Faktoren zu berücksichtigen. Der Zeitaufwand ist hoch und die Interpretation der Ergebnisse komplex – besser also, wenn Sie Ihre Markenrecherche einem Profi überlassen. Die Kosten lohnen sich, da sich das Risiko einer erfolglosen Markenanmeldung oder gar juristischer Konsequenzen aufgrund einer Markenrechtsverletzung von Anfang an vermeiden lässt.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

6. Was kostet eine Markenrecherche vom Anwalt?

Was eine Markenrecherche vom Anwalt kostet, hängt von mehreren Faktoren ab und ist letztendlich immer eine betriebswirtschaftliche Abwägung. Können Sie in Ihrer Gründungsphase den möglichen Verlust Ihrer Marke verkraften, können Sie eigene Recherchen auf ähnliche Marken und identische Firmenbezeichnungen beschränken und Kosten sparen.

Beabsichtigen Sie größere Investitionen für die Entwicklung Ihrer Marke oder hängt gar die geschäftliche Existenz Ihres Unternehmens von der Marke ab, ist das Sparen am falschen Ende nicht die richtige Lösung – denn auch eine Markenrecherche vom Anwalt ist in der Regel preiswerter als im Kollisionsfall Webseite, Briefköpfe und Firmenschild ändern zu müssen, Abmahnkosten zu zahlen oder gar Schadensersatz zu leisten.

Je nachdem, um welche Markenart es sich handelt (z. B. Wort-, Bild-, Wort-Bild-Marke) und wie groß der Schutzumfang sein soll (national, europäisch, weltweit) können Sie für eine Markenrecherche vom Anwalt mit Kosten von mehreren Hundert Euro rechnen. Entscheidend für die Höhe (und der Grund für große Preisspannen) ist auch die Haftungsbegrenzung – denn für die Ergebnisse der Recherche haftet der Anwalt.

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  • Erstellung eines passenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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